Pandemie und "Ausnahmezustand"?
Verlag | Verlag für Polizeiwissenschaft |
Auflage | 2021 |
Seiten | 168 |
Format | 15 x 1 x 21,1 cm |
Gewicht | 228 g |
ISBN-10 | 3866766882 |
ISBN-13 | 9783866766884 |
Bestell-Nr | 86676688A |
Seit mehr als einem Jahr befindet sich Deutschland mit der ganzen Welt im Ausnahmezustand, der infolge der Coronavirus-Pandemie eingetreten ist: Der vorliegende Band analysiert die politischen und rechtlichen Dimensionen dieses Ausnahmezustands und gibt mit Beispielen von Verordnungen aus dem Bund und den Ländern Berlin und Schleswig-Holstein während der "ersten Welle" der Pandemie im Jahr 2020 sowie ausgewählten gerichtlichen Entscheidungen dazu, die von Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht ergangen sind, eine Dokumentation über die Abläufe in dieser Zeit.
Inhaltsverzeichnis:
Robert Chr. van OoyenDie ,Diktaturgewalt' des Reichspräsidenten, Carl Schmitt und die Kontroverse um den ,Hüter der Verfassung' Matthias LemkeAusnahmezustand - Ein gefährliches Ding Martin H. W. MöllersDer Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Freiheitsbeschränkungen infolge der Coronavirus SARS CoV-2 Pandemie Matthias LemkeIst das noch normal? Krisenreaktionspolitik auf Bundes- und Landesebene im Rahmen der Corona-Pandemie Deutscher BundestagEpidemische Lage von nationaler Tragweite - §§ 5 u. 5a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) - Vom 27. März 2020 Bundesministerium für GesundheitVerordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus (,2019-nCoV') (CoronaVMeldeV) - Vom 30. Januar 2020 Bundesministerium für Gesund heitAnordnungen gemäß § 5 des Infektionsschutzgesetzes nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag - Vom 8. April 2020 97Senat von BerlinVerordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordung) des Landes Berlin - Vom 16. April 2020 Senat von BerlinÄnderung der Allgemeinen Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin - Vom 22. April 2020Landesregierung von Schleswig-HolsteinLandesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung - SARS-CoV-2-BekämpfVO) Landesregierung von Schleswig-HolsteinLandesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckun g in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein (Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung - MNB-VO) vom 24. April 2020 Landesregierung von Schleswig-HolsteinVerordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein Landesregierung von Schleswig-HolsteinBußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus Landesregierung von Schleswig-HolsteinFestlegungen zur Corona-Verordnung (SARS-CoV-2-BekämpfV) - Positivliste Landesregierung von Schleswig-HolsteinBußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-RegelungenBundesverfassungsgerichtDie Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1, 14 der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordung) des Landes Berlin vom 22. März 20 20 wird nicht zur Entscheidung angenommen und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG)BundesverfassungsgerichtDer Antrag einer einstweiligen Anordnung, die Untersagung von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen, Synagogen und solchen anderer Glaubensgemeinschaften nach § 1 Abs. 5 der Hessischen Corona-Verordnung vom 20. März 2020 bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug zu setzen, wird abgelehnt Autorenhinweise