Die Reformen des Beweisantragsrechts aus § 244 StPO durch das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestalt - und ihre Auswirkungen auf den Beschuldigten. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2025 |
Seiten | 263 |
Format | 15,6 x 1,4 x 23,4 cm |
Gewicht | 395 g |
Reihe | Schriften zum Prozessrecht 316 |
ISBN-13 | 9783428195046 |
Bestell-Nr | 42819504A |
Die Arbeit behandelt zwei Änderungen des § 244 StPO aus den Jahren 2017 und 2019. Wie die Untersuchung zeigt, ist der neu geschaffene Rechtszustand nur bedingt geeignet, die Reformziele der Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der Tatgerichte, zu erreichen. Auf der anderen Seite sind die Einschnitte in die Partizipationsrechte des Beschuldigten nicht so erheblich, wie es von Kritikern der Reformen befürchtet wurde.
Der Gesetzgeber hat in den Jahren 2017 und 2019 das in § 244 StPO normierte Beweisantragsrecht im Strafverfahren reformiert. Ziel war in beiden Fällen die Verfahrensbeschleunigung. Nach wie vor haben die Gerichte den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (§ 244 Abs. 2 StPO), das zentrale Recht des Beschuldigten, daneben durch Anträge selbst Einfluss auf Inhalt und Umfang der Beweisaufnahme zu nehmen, wurde jedoch eingeschränkt. Die Arbeit untersucht, wie die Neuregelungen auszulegen sind und sich praktisch auswirken. Hierbei zeigt sich, dass die beiden Reformen nicht ideal aufeinander abgestimmt worden sind: Die Norm in ihrer Neufassung ist für den Rechtsanwender schwer zugänglich und wird allenfalls punktuell zu einer Entlastung und Beschleunigung der Strafverfahren beitragen. Auf der anderen Seite führt der neue Rechtszustand auch nicht, wie von Kritikern der Reformen befürchtet, zu einer rechtsstaatlich bedenklichen Beschneidung der Rechte des Beschuldigten auf Partizipation.
Inhaltsverzeichnis:
1. Das Beweisantragsrecht der Beschuldigtenseite - Bedeutung und Funktion des Rechts und seine Inanspruchnahme zu missbräuchlich-verzögernden Zwecken2. Zum Rechtszustand vor den Reformen: Der Beweisantragsbegriff, die gerichtliche Fristsetzungsbefugnis und die »Verschleppungsabsicht«3. Prozess und Ziel der Reformgesetzgebung4. Das Reformergebnis - die neue Gesetzeslage und die Auswirkungen der Änderungen insbesondere auf die Beschuldigtenseite
»The Amendments to Section 244 of the German Code of Criminal Procedure through the 'Act to increase the efficiency and practicality of criminal proceedings' (2017) and the 'Act to modernise criminal proceedings' (2019) and their impact on the defendant«: The thesis explores the 2017 and 2019 reforms of section 244 of the German Code of Criminal Procedure. The thesis concludes that the two reforms did not significantly advance their stated objectives to accelerate criminal proceedings and to decrease the workload of first instance criminal courts. However, contrary to what had been criticised by opponents of the amendments, the thesis finds that the rights of the defendant to actively participate in the proceedings were not substantially curtailed.