Das Informationsrecht des Gläubigerausschussmitglieds gemäß § 69 Satz 2 InsO - Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2025 |
Seiten | 293 |
Format | 23,7 x 16,1 x 2,1 cm |
Gewicht | 540 g |
Reihe | Schriften zum Wirtschaftsrecht 364 |
ISBN-10 | 3428194764 |
ISBN-13 | 9783428194766 |
Bestell-Nr | 42819476A |
Die Arbeit beschäftigt sich mit der im Ausgangspunkt starken informatorischen Stellung eines Gläubigerausschussmitglieds im Insolvenzverfahren. Die Autorin unterzieht die Informationsverwaltung im Rahmen der verfahrensrechtlichen Zusammenarbeit einer eingehenden Analyse, um einen für die Praxis tauglichen Leitfaden zu erstellen. Hierzu werden verfahrensimmanente, datenschutzrechtliche und allgemeine Schranken des Informationsrechts sowie deren Durchsetzung näher beleuchtet.
Die Arbeit untersucht den zulässigen Informationsaustausch im innerorganisatorischen Bereich des Insolvenzverfahrens. Der Aufgabe des Gläubigerausschussmitglieds, die Insolvenzverwaltung zu überwachen und zu unterstützen, ist das Recht immanent, vertrauliche Informationen vom Insolvenzverwalter bzw. vom eigenverwaltenden Schuldner zu verlangen. Aufgrund des gesetzgeberischen Ziels, den Einfluss der Gläubiger auf den Ablauf des Insolvenzverfahrens zu stärken, wird den Gläubigervertretern im Ausschuss eine nicht zu unterschätzende Position im Verfahren verliehen. Im Rahmen der Arbeit werden hierzu die Vor- und Nachteile der bezweckten Zusammenarbeit eruiert. Zur Sicherung der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unterliegt das Informationsrecht Grenzen, die aus insolvenzspezifischen, aber auch rechtsgebietsfremden Regelungen herangezogen werden. Auch Gesichtspunkte des Datenschutzes sowie des Geschäftsgeheimnisschutzes spielen dabei eine nicht unbedeutsame Rolle.
Inhaltsverzeichnis:
1. GrundlegendesDer Gläubigerausschuss - Informationsrechte in Verbänden - Funktion des Informationsrechts2. Das individuelle Informationsrecht des GläubigerausschussmitgliedsTatbestand des Informationsrechts - Das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des Informationsbedürfnisses3. Grenzen des InformationsrechtsBegrenzung durch den Insolvenzzweck - Geheimhaltungspflicht des Verwalters4. Durchsetzung des InformationsanspruchesProzessuale Durchsetzung - Außergerichtliche Klärung im interorganschaftlichen Verhältnis5. Thesenartige Zusammenfassung
»The Creditor Committee Member's Right to Information pursuant to § 69 Sentence 2 of the German Insolvency Code«: This study is dedicated to the analysis of the extent and boundaries of informatory rights of the participating procedural organs in insolvency proceedings, specifically, the right to information of the members of the creditor committee in relation to the insolvency administrator. Aside from the principle of equal treatment of the creditors, data and business secret protection and security play a significant role in determining the limitations of information.