Rechtsschutz der Aktionäre der Zielgesellschaft bei unterlassenem Pflichtangebot nach § 35 WpÜG - Unionsrechtliche Vorgaben zur Subjektivierung der Pflichtangebotsregelung. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2025 |
Seiten | 235 |
Format | 23,6 x 15,9 x 1,8 cm |
Gewicht | 465 g |
Reihe | Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 272 |
ISBN-10 | 3428194586 |
ISBN-13 | 9783428194582 |
Bestell-Nr | 42819458A |
Nach h. M. haben Aktionäre bei unterlassenem Pflichtangebot nach § 35 WpÜG mangels individualschützenden Zwecks des WpÜG keinerlei Rechtsschutzmöglichkeiten. Das WpÜG dient aber der Umsetzung der Übernahme-RL und ist anhand der EuGH-Judikatur, nach welcher Unionsbürger zur Rechtsdurchsetzung mobilisiert werden sollen (funktionale Subjektivierung), auszulegen. Ergebnis der Arbeit ist daher in Abweichung von der h. M., dass eine Subjektivierung der Pflichtangebotsregel unionsrechtlich geboten ist.
Die Pflichtangebotsregelung in § 35 WpÜG soll Aktionären im Falle eines Kontrollerwerbs die Möglichkeit zur Desinvestition eröffnen. Allerdings stehen den Aktionären nach derzeit h. M. in der Konstellation eines unterlassenen Pflichtangebots weder öffentlich-rechtliche noch privatrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten offen. Diese gänzliche Versagung des Rechtsschutzes wird vorrangig damit begründet, dass die Normen des WpÜG nach klassischer Auslegung nicht individualschützend seien. Das WpÜG dient allerdings der Umsetzung der Übernahme-RL. Im Rahmen seiner Auslegung ist daher die Rechtsprechung des EuGH zu beachten, nach welcher zur Durchsetzung des Unionsrechts die Unionsbürger mobilisiert werden sollen, indem ihnen Rechtsschutzmöglichkeiten durch das nationale Recht eingeräumt werden müssen (funktionale Subjektivierung). Vor diesem Hintergrund kommt die Arbeit in Abweichung von der h. M. zu dem Ergebnis, dass eine Subjektivierung der Pflichtangebotsregel unionsrechtlich geboten i st.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung1. Grundlagen unionsrechtlicher Individualberechtigung2. Die Pflichtangebotsregelung in der Übernahmerichtlinie3. Die Pflichtangebotsregelung im WpÜG und Rechtsschutz der Aktionäre bei unterlassenem Pflichtangebot4. Unionsrechtliche Rechtsschutzvorgaben: Abwägung zwischen einheitlicher Wirksamkeit und mitgliedstaatlicher Rechtsdurchsetzungsautonomie5. Rezeptionsmöglichkeiten6. Ergebnis und Folgen für den Rechtsschutz der Minderheitsaktionäre
»Legal Protection for Shareholders of the Target Company in the Absence of a Mandatory Takeover Offer under Section 35 German Securities Acquisition and Takeover Act (WpÜG)«: According to prevailing opinion, shareholders have no remedies in the case of failure to make a mandatory takeover offer under sec. 35 of the German Securities Acquisition and Takeover Act (WpÜG), as the WpÜG is not considered to serve the purpose of individual protection. However, the WpÜG implements the EU Takeover Directive and must be interpreted in light of ECJ case law, which aims to empower EU citizens to enforce their rights (functional subjectivisation). The conclusion of this treatise, therefore, deviates from the prevailing opinion, asserting that the subjectivisation of the mandatory takeover offer regulation is required under EU law.