Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. OWiG

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Produktdetails  
Verlag Beck Juristischer Verlag
Auflage 19. Auflage, 22.02.2024
Seiten 1748
Format 20,1 x 5,8 x 25,6 cm
Gewicht 1211 g
Reihe Beck'sche Kurz-Kommentare
ISBN-10 3406798500
ISBN-13 9783406798504
Bestell-Nr 40679850A

Produktbeschreibung  

Zum Werk
Dieser bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch

  • übersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene Erläuterungen
  • Beschränkung auf aktuelle Fragen
  • vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums
  • besonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen

Vorteile auf einen Blick
  • Referenzwerk für alle Verfahrensbeteiligten
  • praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich fundiert
  • handlich und kompakt

Zur Neuauflage
Die 19. Auflage befindet sich auf dem Stand Herbst 2023 und verarbeitet alle Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes seit Erscheinen der Vorauflage, so u.a.
  • 60. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland v. 30.11.2020
  • 61. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Umsetzung der RL (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates v. 10.3.2021
  • Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG v. 27.5.2020 v. 30.3.2021
  • Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 25.6.2021
  • Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 5.10.2021
  • Zweites Gesetz zur Änd. schifffahrtsrechtlicher Vorschriften v. 14.3.2023
  • u.v.m.

Zielgruppe
Für Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.

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