x
Krankheitskosten (eBook, ePUB)

Krankheitskosten (eBook, ePUB) - So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt

9,99 €
inkl. MwSt.
nicht lieferbar

Produktdetails  
Format ePUB
Dateigröße 0.4 MB
Schutz Wasserzei.
Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft
Auflage 2018
Umfang 36 Seiten
Artikeltyp eBook
ISBN-10 3868172238
EAN 9783868172232
Bestell-Nr 86817223P

Produktbeschreibung  
Achtung: Es wird das Programm "Adobe Digital Editions" für eBooks mit Adobe DRM oder ePUB mit Wasserzeichen benötigt!
Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können. Nur ein Arzt oder Heilpraktiker kann entscheiden, ob eine bestimmte Maßnahme dazu dient, Ihre Gesundheit wiederherzustellen oder Ihnen hilft, besser mit Ihrer Erkrankung zu leben. Weder der Finanzbeamte noch ein Finanzrichter sind qualifiziert, zu beurteilen, ob eine Maßnahme medizinisch notwendig oder doch dem 'Wellness-Bereich' zuzuordnen ist. Weil Sie im Zweifel die Kosten nicht abziehen dürfen, müssen Sie sich immer die notwendigen Nachweise besorgen - und zwar bereits im Vorfeld der Maßnahme. Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese sind zwar in voller Höhe abziehbar, wirken sich jedoch nur aus, soweit sie - zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art - die sog. zumutbare Belastung überschreiten. Zu den steuerbegünstigten Krankheitskosten zählen Aufwendungen für Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes - der Heilung einer bestimmten Krankheit dienen oder - eine Krankheit erträglicher machen bzw. deren Folgen lindern sollen.Sind die Kosten offensichtlich krankheitsbedingt wie zum Beispiel ein Medikament gegen Bluthochdruck oder die Behandlung eines gebrochenen Beines, dann reicht die Verordnung des Medikamentes durch den behandelnden Arzt oder Heilpraktiker aus. Dies gilt auch für nicht rezeptpflichtige Medikamente. Anders sieht die Sache zum Beispiel aus, wenn - es um alternative Behandlungsmethoden geht, die wissenschaftlich (noch) nicht anerkannt sind, - Sie Hilfsmittel benötigen, die auch von Gesunden genutzt werden (z. B. ein Massagegerät), - Sie sich an einem Ort aufhalten müssen, an dem andere Wellness oder Urlaub machen, zum Beispiel in einem Sanatorium oder zur Klimatherapie am Toten Meer.Hier reicht dem Finanzbeamten eine Verordnung des behandelnden Arztes nicht aus. Letztlich soll hier nachgewiesen werden, dass der behandelnde Arzt die Maßnahme nicht nur deshalb verordnet, um das Vertrauensverhältnis zu seinem Patienten nicht zu gefährden. Deshalb will der Beamte ein Gutachten des Amtsarztes oder die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (kurz: MDK) sehen. Wichtig für Sie: Das amtsärztliche Attest wird durch eine Gesetzesänderung jetzt in viel mehr Fällen verlangt. Hier müssen Sie unbedingt Bescheid wissen, denn ohne amtsärztliches Attest erkennt das Finanzamt die Kosten dann nicht an. Wir sagen Ihnen, - wann ein amtsärztliches Attest zwingend erforderlich ist, - was im amtsärztlichen Attest stehen muss und - ob in besonderen Fällen auch ein nachträgliches amtsärztliches Attest ausreicht.Das Thema Krankheitskosten ist sehr vielschichtig und umfassend, die steuerliche Berücksichtigung hängt sehr vom jeweiligen Einzelfall ab. Neben dem richtigen Nachweis geht es deshalb vor allem um die Frage: Welche Kosten sind abziehbar und welche nicht? In diesem Kapitel finden Sie neue Rechtsprechung zu zahlreichen Einzelfällen. Auch die entsprechenden Gesetzesänderungen haben wir berücksichtigt.
Autorenporträt  
Mehr Angebote zum Thema  

Verpasse keine Highlights & Aktionen. Jetzt zum Newsletter anmelden.

Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren, willigen Sie damit ein, dass Ihre E-Mail Adresse gespeichert und gemäß Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO verarbeitet wird. Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz und Datensicherheit. Zur Optimierung unseres Angebots werten wir in anonymisierter Form aus, wie viele Links in unserem Newsletter angeklickt werden. Diese Auswertung lässt keinen Rückschluss auf Ihre Person oder sonstige Ihrer Daten zu und wird nicht mit anderen personenbezogenen Daten oder Bestelldaten verbunden. Die Auswertung der Klickzahlen erfolgt allein zu statistischen Zwecken.
Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link am Ende jeden Newsletters möglich.
1 Mängelexemplare sind Bücher mit leichten Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer auf dem Umschlag, Beschädigungen/Dellen am Buchschnitt oder ähnlichem. Diese Bücher sind durch einen Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet. Die frühere Buchpreisbindung ist dadurch aufgehoben. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den gebundenen Preis eines mangelfreien Exemplars.

2 Mängelexemplare sind Bücher mit leichten Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer auf dem Umschlag, Beschädigungen/Dellen am Buchschnitt oder ähnlichem. Diese Bücher sind durch einen Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den ehemaligen gebundenen Preis eines mangelfreien Exemplars.

3 Die Preisbindung dieses Artikels wurde aufgehoben. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen gebundenen Ladenpreis.

4 Der Preisvergleich bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung, wie diese vom Hersteller oder von einem Lieferanten zur Verfügung gestellt wird.

5 Diese Artikel haben leichte Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer oder ähnliches und können teilweise mit einem Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet sein. Der Preisvergleich bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung, wie diese vom Hersteller oder von einem Lieferanten zur Verfügung gestellt wird.

6 Der Preisvergleich bezieht sich auf die Summe der Einzelpreise der Artikel im Paket. Bei den zum Kauf angebotenen Artikeln handelt es sich um Mängelexemplare oder die Preisbindung dieser Artikel wurde aufgehoben oder der Preis wurde vom Verlag gesenkt oder um eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen Preis. Der jeweils zutreffende Grund wird Ihnen auf der Artikelseite dargestellt.

7 Der gebundene Preis des Buches wurde vom Verlag gesenkt. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen gebundenen Preis.

8 Sonderausgabe in anderer Ausstattung, inhaltlich identisch. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den Vergleich Originalausgabe zu Sonderausgabe.

9 Der Preisvergleich bezieht sich auf den Originalpreis eines neuen Exemplares.

Alle Preisangaben inkl. gesetzlicher MwSt. und ggf. zzgl. Versandkosten.