Kommentar zur Bayerischen Schulordnung (BaySchO)

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Produktdetails  
Verlag Carl Link
Auflage 3. Auflage, Juli 2023
Seiten 172
Format 15,0 x 1,5 x 21,0 cm
Gewicht 240 g
ISBN-10 3556096307
ISBN-13 9783556096307
Bestell-Nr 55609630A

Produktbeschreibung  

In der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sind Regelungen für den Schulbetrieb zusammengefasst, die alle Schularten betreffen und in dieser schulartübergreifend festgelegt. Ferner wurden bestimmte Angelegenheiten, wie z. B. die Differenzierung von Nachteilsausgleich und Notenschutz in eine Schulordnung aufgenommen. Deswegen ist die Bayerische Schulordnung neben den schulartspezifischen Schulordnungen an Schulen unentbehrlich.


Seit der letzten Auflage sind zahlreiche Änderungen in der Bayerischen Schulordnung vorgenommen worden, z.B. zur Zulässigkeit von Distanzunterricht, zur beantragten Löschung gespeicherter Daten und zur Zulässigkeit von digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen. Alle Neuerungen werden in der aktuellen Auflage dieses Werkes aufgenommen und eingehend kommentiert.


Der Kommentar zur BaySchO erklärt praxisgerecht und gut verständlich die in den einzelnen Paragrafen enthaltenen Regelungen. Der Kommentar ist besonders inhaltsstark, da der Autor, Christian Richter, als Mitarbeiter im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus maßgeblich an der Erstellung und die Anpassungen der BaySchO beteiligt ist.


Aus dem Inhalt:



  • Entscheidungsbefugnis der Schulleitung

  • Lehrerkonferenz, Ausschüsse und Klassenkonferenz

  • Schülermitverantwortung

  • Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

  • Schulforum und Verbundausschuss

  • Allgemeiner Schulbetrieb (Stundenplan, Unterrichtszeit, Befreiung, Beurlaubung, Beaufsichtigung, Hausaufgaben, usw.)

  • Distanzunterricht

  • Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz

  • Verfahrensweise mit Schülerunterlagen

  • Schulaufsicht


 


Autor:
MR Christian Richter, ist Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und für die Entstehung und die Anpassungen der BaySchO zuständig.  


 


 

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