Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes (HSOG und HSOG-DVO) - Textausgabe

15,00 €
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Reduzierte Artikel in dieser Kategorie


Produktdetails  
Verlag Richard Boorberg Verlag
Auflage 6. Auflage, 06.05.2026
Seiten 128
Format 11,9 x 1,0 x 16,9 cm
Gewicht 130 g
Reihe Schnell informiert
ISBN-13 9783415079120
Bestell-Nr 41507912A

Produktbeschreibung  

Schneller Überblick

Die handliche Textausgabe des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und der HSOG-Durchführungsverordnung (HSOG-DVO) ist ein idealer Begleiter für den täglichen Polizeidienst. Das kompakte Buch unterstützt die individuelle Handlungs- und Entscheidungssicherheit vor Ort.


Das ist neu:

Das HSOG hat seit 2023 mehrere Anpassungen erfahren, von denen sich die meisten Veränderungen aus zwei Gesetzen ergeben:

Das Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei brachte u.a.:

  • Konkretisierungen zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme (§ 14a)

  • erweiterte Regelungen zur Datenerhebung

    • unter Einsatz technischer Mittel (§ 15)
    • durch Telekommunikationsüberwachung (§ 15a)




  • neugefasste Bestimmungen zur automatisierten Zusammenführung personenbezogener Daten (§ 25a)
  • zusätzliche Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) - (§§ 30, 31)
  • die Umorganisation der Bereitschaftspolizei zum Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (§§ 91, 93, 95, 101)


  • Das 2024 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen umfasst


    • die Erweiterung (§ 14)

      • der Videoüberwachung an besonders gefährdeten Orten
      • des Einsatzes von Body-Cams




    • den Einsatz von Drohnen (§ 15d)
    • die anlasslose Identitätsfeststellung in Waffenverbotszonen sowie Befragen der jeweiligen Personen und Durchsuchen der von ihnen mitgeführten Sachen (§ 18)
    • die Erweiterung der EAÜ um Fälle der Gefahrenabwehr (§ 31a)
    • die Ausweitung der Möglichkeiten des Gewahrsams (§ 32)
    • die Dauer der Freiheitsentziehungen (§ 35)


Mehr Angebote zum Thema