Der Anspruchsausschluss nach 361 Abs. 1 BGB im Lichte des unionsrechtlichen Verbots des Rechtsmissbrauchs. - Zugleich eine Analyse von 241a BGB.. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2020 |
Seiten | 226 |
Format | 16,5 x 1,8 x 23,6 cm |
Gewicht | 462 g |
Reihe | Schriften zum Bürgerlichen Recht 522 |
ISBN-10 | 3428180720 |
ISBN-13 | 9783428180721 |
Bestell-Nr | 42818072A |
Durch den umfassenden Anspruchsausschluss des § 361 Abs. 1 BGB sieht sich der Verbraucher bei Beschädigungen der Ware im Falle des Widerrufs keiner Wertersatzpflicht ausgesetzt, wenn er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Der Autor erarbeitet unter Berücksichtigung des Europäischen Verbots missbräuchlicher Praktiken eine Lösung zur Begrenzung der auftretenden Missbrauchsmöglichkeiten, während gleichzeitig das unionsrechtliche Verbot von Rechtsmissbrauch in seiner Wirkungsweise näher untersucht wird.
Klappentext:
Der im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in das BGB eingefügte § 361 Abs. 1 normiert einen umfassenden Anspruchsausschluss für alle Ansprüche, die gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs entstehen und keinen Niederschlag im eigens geregelten Widerrufsfolgenrecht finden. Bei der Untersuchung, welche Ansprüche überhaupt als infolge des Widerrufs eingestuft werden können, stellt sich heraus, dass durch den umfassenden Ausschluss sämtlicher Schadensersatzansprüche Missbrauchsmöglichkeiten des Verbrauchers entstehen können, wenn dieser die empfangene Ware beschädigt und eine Wertersatzpflicht gegenüber dem Unternehmer mangels ordnungsgemäßer Belehrung ausscheidet. In diesem Zusammenhang erarbeitet der Autor unter Berücksichtigung des Europäischen Verbots missbräuchlicher Praktiken eine Lösung zur Begrenzung der Missbrauchsmöglichkeiten und stellt fest, dass bei Beschädigungen der Ware, die in Schädigungsabsicht oder nach Erklärung des Widerrufs mit Vorsatz erfolgen , Schadensersatzansprüche erhalten bleiben.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
1. Grundlagen
Mindestharmonisierung vs. Vollharmonisierung - Abgrenzung von Unternehmern und Verbrauchern
2. Unbestellte Leistungen nach § 241a Abs. 1 BGB als Vergleichsmodell
Grundlagen - Der Anspruchsausschluss und seine Reichweite - Missbrauchsmöglichkeiten des Verbrauchers im Rahmen von § 241a Abs. 1 BGB
3. Die Wertersatzpflicht und der Anspruchsausschluss infolge des Widerrufs
Grundlagen - Einführung in die Ausschlusswirkung des § 361 Abs. 1 BGB - Korrektur vor dem Hintergrund von Missbrauchsmöglichkeiten - Reichweite des Anspruchsausschlusses des § 361 Abs. 1 BGB in Dreipersonenverhältnissen
4. Vergleich von § 241a BGB und § 361 Abs. 1 BGB
5. Schluss
Fazit zu § 241a BGB - Fazit zu § 361 Abs. 1 BGB
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Klappentext:
»The Exclusion of Claims under § 361 Section 1 of the German Civil Code in the Light of the European Principle that Abusive Practices are Prohibited. At the Same Time an Analysis of § 241a of the German Civil Code«
Due to the comprehensive exclusion of claims of § 361 section 1 of the German Civil Code (BGB), the consumer is not subject to any obligation to pay compensation in the event of damage to the goods in the case of revocation if he has not been properly informed. Taking into account the European principle that abusive practices are prohibited, the author develops a solution to limit the possibilities of abuse while at the same time investigating this European principle in its way of interaction.