Die Bestimmung des 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Verjährungsbeginn wegen Kenntnis und grobfahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen. Dissertationsschrift
Verlag | Peter Lang |
Auflage | 2006 |
Seiten | 334 |
Format | 14,8 x 2,2 x 21,0 cm |
Gewicht | 450 g |
Reihe | Europäische Hochschulschriften Recht 4356 |
ISBN-10 | 3631551541 |
ISBN-13 | 9783631551547 |
Bestell-Nr | 63155154M |
Zu den zentralen Punkten der Schuldrechtsmodernisierung gehörte die Neugestaltung des Verjährungsrechts. Das bisherige System hatte sich aufgrund einer unübersehbaren Zahl von Verjährungsfristen als zu komplex erwiesen. Die Reform führte zu einer erheblichen Reduzierung der Zahl der Fristen und zu einem deutlich größeren Anwendungsbereich der Regelverjährungsfrist. Der notwendige Preis für die Vereinfachung ist die Einführung des subjektiven Verjährungsbeginns. Der Verjährungsbeginn hängt nun davon ab, ob der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen. Die Arbeit untersucht die praktisch bedeutsame Frage, unter welchen Voraussetzungen Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis bejaht werden können.
Inhaltsverzeichnis:
Aus dem Inhalt: Praktische Bedeutung der Verjährung - Sinn- und Zweck des Verjährungsrechts - Schuldnerschutz - Schutz öffentlicher Interessen - Geschichte der Neuregelung - Gründe für die Reform - Schuldrechtsreform 2002 - Subjektive und objektive Verjährungssysteme - Schadenseinheit - Kenntnis des Gläubigers - Grobfahrlässige Unkenntnis - Begriff, Maßstab, Einzelfälle - Wissenszurechnung - Organisationsverschulden - Europäische Rechtsvereinheitlichung - Beweislastprobleme.