Vergütung von Führungskräften und Vermögensaufbau. Praxis
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| Autor(en): | Gerald Pilz |
| Verlag: | Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH |
| Version: | 1. Auflage, 2009 |
| Umfang: | 201 Seiten |
| Format: | PDF: 1,86MB |
| ISBN: | 348658488X |
| Bestell-Nr.: | 48658488P |
| Artikeltyp: | E-Book |
Gehaltsfragen gehören zu den größten Tabuthemen in einem Unternehmen, und im Ausland wundert man sich über die ausgeprägte Geheimniskrämerei, die in Deutschland üblich zu sein scheint. Selbst die Vorstände von großen Aktiengesellschaften geben nur ungern die Höhe ihrer Bezüge bekannt. Ganz anders in den USA: Dort präsentiert man stolz und ohne Vorbehalte die Höhe des eigenen Einkommens, und es gibt sogar Ranglisten, die in renommierten Wirtschaftsmagazinen in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden. Die in Deutschland übliche Praxis, Gehälter wie eine Verschlusssache mit höchster Geheimhaltung zu behandeln, hat zur Folge, dass viele Führungskräfte kaum Vergleichsmöglichkeiten haben und daher unsicher sind, was ihre Vergütung anbelangt. Könnte mancher einen Blick in die Personalakten der Kollegen werfen, würde sich sehr schnell großes Erstaunen ausbreiten. Selbst Führungskräfte, die auf derselben Ebene angesiedelt sind oder die gleiche Tätigkeit ausüben, unterscheiden sich in ihrem Gehalt bisweilen um bis zu hundert Prozent. Auch Bewerber, die beim Einstellungsgespräch zaghafte Zurückhaltung üben, verdienen oft weniger als eloquente Anwärter, die es verstehen, ihre Forderungen diplomatisch, aber konsequent durchzusetzen. Doch nicht nur Arbeitnehmer und Führungskräfte tun sich schwer mit der Vergütung, auch die Personalabteilungen, die sich systematisch mit dem Gehaltsmanagement befassen, werden mit einer Vielzahl komplexer Fragen konfrontiert. Nicht nur die Höhe des Entgelts, sondern auch die anderen Formen der Vergütung sind längst zu einem so vielschichtigen Thema geworden, dass große Konzerne eigene Referenten beschäftigten, um neuartige Bewertungs- und Analyseverfahren zu implementieren. Andere Bereiche gewinnen zunehmend an Bedeutung wie beispielsweise die betriebliche Altersversorgung mit ihren bilanztechnischen und steuerrechtlichen Aspekten. Dieses Buch richtet sich sowohl an Personalexperten, die ihre leistungsorientierten Entgeltmanagementsysteme weiterentwickeln möchten und sich mit der betrieblichen Altersversorgung befassen, als auch an Führungs- und Fachkräfte. Darüber hinaus sollten Führungs- oder Nachwuchskräfte mit den Möglichkeiten der Vermögensplanung und -bildung besonders gut vertraut sein. Der finanzielle Erfolg hängt entscheidend davon ab, wie erfolgreich man sein Kapital anlegt und wie geschickt die Altersvorsorge geplant ist. Gerade Führungskräfte, die über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügen, sollten sich - unabhängig von ihrem Finanz- und Kundenberater - mit den Grundzügen der Vermögensanlage befassen, um selbst sachkundige Entscheidungen treffen zu können. In diesem Sinne wird das vorliegende Werk einen umfassenden Einblick in die Komplexität moderner Entgeltsysteme vermitteln und zeigen, wie man die Vergütung optimieren und langfristig das Vermögen besser verwalten können.
Leseprobe:
"14 Die Riester-Rente (S. 95-96)
Der Arbeitnehmer selbst kann durch eigene Leistungen Vermögen bilden und dieses auch sichern. Das Kapitel 14 beschreibt und erläutert eine Möglichkeit dieser Form der Vermögensbildung – die Riester-Rente.
Die Riester-Rente ist eine seit mehreren Jahren bestehende Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen und den steuerlichen Sonderausgabenzug besonders gefördert wird. Die Riester-Rente ist im Altersvermögensgesetz geregelt, ihre Bezeichnung geht auf den früheren Bundesminister Walter Riester zurück, der sie initiierte. Auslöser war die Rentenform im Jahr 2000 und 2001, die dazu führte, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit 45 Beitragsjahren nur noch 67 % statt 70 % des Nettorentenniveaus erreichen. Durch diese Absenkung entsteht eine Versorgungslücke, die durch die private Altersvorsorge überbrückt werden soll.
In der Realität sieht die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung wesentlich schlechter aus, da viele Beschäftigte nicht den Idealvorgaben des zugrunde gelegten „Eckrentners"" entsprechen. 45 Beitragsjahre sind beispielsweise eine unrealistische Vorgabe, da viele Hochschulabsolventen angesichts des gestiegenen Qualifikationsniveaus Auslandssemester einplanen und Weiter- und Fortbildungen belegen. Das Arbeitseintrittsalter steigt immer weiter trotz der Einführung der kürzeren Bachelor-Studiengänge. Arbeitnehmer, die kein höheres Gehalt als das Durchschnittseinkommen erreichen oder nicht auf 45 Beitragsjahre kommen, müssen damit rechnen, dass ihr gewohnter Lebensstandard im Alter nicht zu halten ist. Auch Führungskräfte sollten sich intensiv und ausgiebig mit dem Thema private Altersvorsorge befassen, um am Lebensabend vollständig abgesichert zu sein.
Die Riester-Rente ist hierzu ein wichtiger Baustein. Durch die staatlichen Vorgaben ist sie eine besonders sichere und empfehlenswerte Form der pri- vaten Altersvorsorge. Um die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung zu erlangen, muss der Anbieter bei Beginn der Auszahlung die Summe aller eingezahlten Beiträge garantieren. Darüber hinaus haben Riester-Verträge erhebliche Vorteile: So bleibt das angesparte Vermögen im Fall einer Privatinsolvenz oder bei Beantragung von Hartz IV unangetastet, es ist außerdem gegen Pfändungen geschützt. Die Anlageform kann jederzeit gewechselt werden, auch wenn dies eine Übertragung auf einen anderen Anbieter erfordert.
Der Gesetzgeber hat die Riester-Rente auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Zulageberechtigt sind neben rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern Landwirte, Bezieher von Arbeitslosengeld, Kindererziehende, Hartz-IV-Empfänger, rentenversicherungspflichtige Selbstständige wie Handwerker und Künstler sowie Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Krankengeld, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Beamte und die Ehepartner der Zulagenberechtigten.
Ausgeschlossen sind alle Selbstständigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, ebenso Versicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (wie Ärzte und Rechtsanwälte), Rentner, geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei arbeiten, und Studierende, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Die Förderung der Riester-Rente erfolgt auf zwei verschiedenen Wegen: Zum einen gibt es die Altersvorsorgezulage, und zum anderen kann ein Sonderausgabenabzug nach dem Einkommensteuerrecht geltend gemacht werden.
Die Förderung ist nur möglich bei einem Riester-Vertrag, der zertifiziert wurde, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Überprüft wird dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dazu gehört auch, dass die spätere Auszahlung nicht auf einmal erfolgt, sondern in Form einer lebenslangen Leibrente geschieht. Eine Teilauszahlung von 30 % ist jedoch bei Rentenbeginn möglich.
Die Riester-Rente wird besteuert, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird, müssen die Steuervorteile und Zulagen zurückerstattet werden. Im Jahr 2008 belief sich die Rückerstattung auf zirka 15 % der Riester-Rente."
Leseprobe:
"14 Die Riester-Rente (S. 95-96)
Der Arbeitnehmer selbst kann durch eigene Leistungen Vermögen bilden und dieses auch sichern. Das Kapitel 14 beschreibt und erläutert eine Möglichkeit dieser Form der Vermögensbildung – die Riester-Rente.
Die Riester-Rente ist eine seit mehreren Jahren bestehende Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen und den steuerlichen Sonderausgabenzug besonders gefördert wird. Die Riester-Rente ist im Altersvermögensgesetz geregelt, ihre Bezeichnung geht auf den früheren Bundesminister Walter Riester zurück, der sie initiierte. Auslöser war die Rentenform im Jahr 2000 und 2001, die dazu führte, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit 45 Beitragsjahren nur noch 67 % statt 70 % des Nettorentenniveaus erreichen. Durch diese Absenkung entsteht eine Versorgungslücke, die durch die private Altersvorsorge überbrückt werden soll.
In der Realität sieht die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung wesentlich schlechter aus, da viele Beschäftigte nicht den Idealvorgaben des zugrunde gelegten „Eckrentners"" entsprechen. 45 Beitragsjahre sind beispielsweise eine unrealistische Vorgabe, da viele Hochschulabsolventen angesichts des gestiegenen Qualifikationsniveaus Auslandssemester einplanen und Weiter- und Fortbildungen belegen. Das Arbeitseintrittsalter steigt immer weiter trotz der Einführung der kürzeren Bachelor-Studiengänge. Arbeitnehmer, die kein höheres Gehalt als das Durchschnittseinkommen erreichen oder nicht auf 45 Beitragsjahre kommen, müssen damit rechnen, dass ihr gewohnter Lebensstandard im Alter nicht zu halten ist. Auch Führungskräfte sollten sich intensiv und ausgiebig mit dem Thema private Altersvorsorge befassen, um am Lebensabend vollständig abgesichert zu sein.
Die Riester-Rente ist hierzu ein wichtiger Baustein. Durch die staatlichen Vorgaben ist sie eine besonders sichere und empfehlenswerte Form der pri- vaten Altersvorsorge. Um die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung zu erlangen, muss der Anbieter bei Beginn der Auszahlung die Summe aller eingezahlten Beiträge garantieren. Darüber hinaus haben Riester-Verträge erhebliche Vorteile: So bleibt das angesparte Vermögen im Fall einer Privatinsolvenz oder bei Beantragung von Hartz IV unangetastet, es ist außerdem gegen Pfändungen geschützt. Die Anlageform kann jederzeit gewechselt werden, auch wenn dies eine Übertragung auf einen anderen Anbieter erfordert.
Der Gesetzgeber hat die Riester-Rente auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Zulageberechtigt sind neben rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern Landwirte, Bezieher von Arbeitslosengeld, Kindererziehende, Hartz-IV-Empfänger, rentenversicherungspflichtige Selbstständige wie Handwerker und Künstler sowie Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Krankengeld, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Beamte und die Ehepartner der Zulagenberechtigten.
Ausgeschlossen sind alle Selbstständigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, ebenso Versicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (wie Ärzte und Rechtsanwälte), Rentner, geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei arbeiten, und Studierende, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Die Förderung der Riester-Rente erfolgt auf zwei verschiedenen Wegen: Zum einen gibt es die Altersvorsorgezulage, und zum anderen kann ein Sonderausgabenabzug nach dem Einkommensteuerrecht geltend gemacht werden.
Die Förderung ist nur möglich bei einem Riester-Vertrag, der zertifiziert wurde, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Überprüft wird dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dazu gehört auch, dass die spätere Auszahlung nicht auf einmal erfolgt, sondern in Form einer lebenslangen Leibrente geschieht. Eine Teilauszahlung von 30 % ist jedoch bei Rentenbeginn möglich.
Die Riester-Rente wird besteuert, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird, müssen die Steuervorteile und Zulagen zurückerstattet werden. Im Jahr 2008 belief sich die Rückerstattung auf zirka 15 % der Riester-Rente."

