Vergütung von Führungskräften und Vermögensaufbau. Praxis
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(Preis inkl. Mwst. )
| Autor(en): | Gerald Pilz |
| Verlag: | Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH |
| Version: | 1. Auflage, 2009 |
| Umfang: | 201 Seiten |
| Format: | PDF: 1,86MB |
| ISBN: | 348658488X |
| Bestell-Nr.: | 48658488P |
| Artikeltyp: | E-Book |
Leseprobe:
"14 Die Riester-Rente (S. 95-96)
Der Arbeitnehmer selbst kann durch eigene Leistungen Vermögen bilden und dieses auch sichern. Das Kapitel 14 beschreibt und erläutert eine Möglichkeit dieser Form der Vermögensbildung – die Riester-Rente.
Die Riester-Rente ist eine seit mehreren Jahren bestehende Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen und den steuerlichen Sonderausgabenzug besonders gefördert wird. Die Riester-Rente ist im Altersvermögensgesetz geregelt, ihre Bezeichnung geht auf den früheren Bundesminister Walter Riester zurück, der sie initiierte. Auslöser war die Rentenform im Jahr 2000 und 2001, die dazu führte, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit 45 Beitragsjahren nur noch 67 % statt 70 % des Nettorentenniveaus erreichen. Durch diese Absenkung entsteht eine Versorgungslücke, die durch die private Altersvorsorge überbrückt werden soll.
In der Realität sieht die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung wesentlich schlechter aus, da viele Beschäftigte nicht den Idealvorgaben des zugrunde gelegten „Eckrentners"" entsprechen. 45 Beitragsjahre sind beispielsweise eine unrealistische Vorgabe, da viele Hochschulabsolventen angesichts des gestiegenen Qualifikationsniveaus Auslandssemester einplanen und Weiter- und Fortbildungen belegen. Das Arbeitseintrittsalter steigt immer weiter trotz der Einführung der kürzeren Bachelor-Studiengänge. Arbeitnehmer, die kein höheres Gehalt als das Durchschnittseinkommen erreichen oder nicht auf 45 Beitragsjahre kommen, müssen damit rechnen, dass ihr gewohnter Lebensstandard im Alter nicht zu halten ist. Auch Führungskräfte sollten sich intensiv und ausgiebig mit dem Thema private Altersvorsorge befassen, um am Lebensabend vollständig abgesichert zu sein.
Die Riester-Rente ist hierzu ein wichtiger Baustein. Durch die staatlichen Vorgaben ist sie eine besonders sichere und empfehlenswerte Form der pri- vaten Altersvorsorge. Um die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung zu erlangen, muss der Anbieter bei Beginn der Auszahlung die Summe aller eingezahlten Beiträge garantieren. Darüber hinaus haben Riester-Verträge erhebliche Vorteile: So bleibt das angesparte Vermögen im Fall einer Privatinsolvenz oder bei Beantragung von Hartz IV unangetastet, es ist außerdem gegen Pfändungen geschützt. Die Anlageform kann jederzeit gewechselt werden, auch wenn dies eine Übertragung auf einen anderen Anbieter erfordert.
Der Gesetzgeber hat die Riester-Rente auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Zulageberechtigt sind neben rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern Landwirte, Bezieher von Arbeitslosengeld, Kindererziehende, Hartz-IV-Empfänger, rentenversicherungspflichtige Selbstständige wie Handwerker und Künstler sowie Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Krankengeld, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Beamte und die Ehepartner der Zulagenberechtigten.
Ausgeschlossen sind alle Selbstständigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, ebenso Versicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (wie Ärzte und Rechtsanwälte), Rentner, geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei arbeiten, und Studierende, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Die Förderung der Riester-Rente erfolgt auf zwei verschiedenen Wegen: Zum einen gibt es die Altersvorsorgezulage, und zum anderen kann ein Sonderausgabenabzug nach dem Einkommensteuerrecht geltend gemacht werden.
Die Förderung ist nur möglich bei einem Riester-Vertrag, der zertifiziert wurde, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Überprüft wird dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dazu gehört auch, dass die spätere Auszahlung nicht auf einmal erfolgt, sondern in Form einer lebenslangen Leibrente geschieht. Eine Teilauszahlung von 30 % ist jedoch bei Rentenbeginn möglich.
Die Riester-Rente wird besteuert, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird, müssen die Steuervorteile und Zulagen zurückerstattet werden. Im Jahr 2008 belief sich die Rückerstattung auf zirka 15 % der Riester-Rente."
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