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Elektronische Unternehmenskommunikation
 

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Elektronische Unternehmenskommunikation

 
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Buchausgabe: 98,00€
Download-Version: 79,99€

(Preis inkl. Mwst. )

Autor(en): Frank Martin Hein
Verlag: Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag
Version: 1. Auflage, 2007
Umfang: 609 Seiten
Format: PDF: 2,18MB
ISBN: 3866410786
Bestell-Nr.: 86641078P
Artikeltyp: E-Book
 

Der Blick auf das eigene Unternehmen bedeutet für immer mehr Menschen vor allem den Blick auf den Bildschirm ihres Computers. Elektronische Medien prägen zunehmend die Kommunikation von Unternehmen - oft ohne systematische Reflektion darüber, was bei deren Anwendung eigentlich passiert.

In dem Buch Elektronische Unternehmenskommunikation analysiert der Autor zunächst das Phänomen Unternehmenskultur und verknüpft technische und menschliche Aspekte durch ein vollkommen neues, theoretisch fundiertes Erklärungsmodell zu Kommunikation, Sprache und Führung. Daran anschließend findet der Leser eine Fülle praktischer Beispiele und Fallstudien aus Unternehmen aller Branchen und Größen, die mit elektronischen Medien sehr bewusst und erfolgreich umgehen.

Sie nutzen Werkzeuge des Web 2.0, um Innovationen gezielt zu identifizieren, Menschen für Wandel zu begeistern und sich mit motivierten Teams von Wettbewerbern abzuheben. Führende Kommunikationsexperten, internationale IT-Fachleute, Marktanalysten, Wissenschaftler und Top-Manager renommierter Unternehmen informieren über die heute etablierten und künftige Medien und geben nützliche Hinweise zum Projektmanagement. Empfohlen vom Bundesverband Digitale Wirtschaft, BVDW. Ein Interview mit dem Autor finden Sie unter www.management-radio.de

Über den Autor Frank Martin Hein ist Communications Director der Bombardier Transportation, Berlin. Zuvor arbeitete er als Berater und Dozent freiberuflich und für die Czwalina Consulting AG, Basel. Bei der IBM EMEA, Paris, leitete er die Kommunikation nach innen sowie für das PC- und Software-Geschäft und war für die Kommunikationsberatung von Kunden zuständig. Von 1996 bis 1998 verantwortete er bei der Weidmüller Gruppe in Detmold die Unternehmenskommunikation weltweit. Hein ist gelernter Journalist, erwarb einen Bachelor of Science in Psychologie und Diplome in Neurobiologie sowie in Kommunikationswissenschaften und Journalistik.




Leseprobe:

7.7.2 Elektronische Medien als Kontrollinstrument (S. 380-381)

Die Rechtsanwältin Claudia Schertel erklärt (Schertel, 2006): „Immer mehr Abmahnungen und Kündigungen werden auf „missbräuchliche Nutzung" von E-Mail oder Internet gestützt." Und davon gibt es wohl nicht wenig: Nach einer Umfrage von www.karriere.de nutzen 38 Prozent das Internet am Arbeitsplatz für private Zwecke, 26 Prozent E-Mail und 14 Prozent das Telefon und nur 17 Prozent nutzen Arbeitsmedien nie privat (Brandt, 2006). Wiegand und Mösinger (2006) berichten, dass bei der Bayer AG die Arbeitnehmer darüber benachrichtigt wurden, dass sämtlicher Internetverkehr protokolliert und stichprobenartig ausgewertet wird, dass über 1/3 der größeren Unternehmen in den USA Mitarbeiter beschäftigen, die ausschließlich für die Überwachung der Korrespondenz der Kollegen zuständig sind und dass rund 80 Prozent der größeren Unternehmen in den USA ihre Mitarbeiter kontrollieren.

Ein Viertel habe schon einmal Mitarbeiter wegen Missbrauchs von Internet oder E-Mail gefeuert. Laut Berliner Zeitung (Nr. 236, 10/2006) „schaut der Chef schon zwei von fünf Arbeitnehmern digital über die Schulter". Angeblich wird in einigen Firmen „auch schon mal das Telefon abgehört". Spezielle Handys sendeten ständig den Aufenthaltsort von Vertretern an die Zentrale. Laut Spiegel-Online (31.01.2006) will die Deutsche Bank die E-Mails ihrer Mitarbeiter anhand von Schlüsselwörtern systematisch überwachen. Vor allem Investmentbanker sollen so davon abgehalten werden, illegitim marktrelevante Daten weiterzugeben. E-Mails von Mitarbeitern wurden in Amerika bereits als Beweis für angebliche Interessenkonflikte benutzt. Mit „social badges" – elektronischen, personenspezifischen Markern – lassen sich auch Aufenthaltsorte, Bewegungen und Kontakte festhalten.

Es ist offensichtlich: Elektronische Medien machen die betriebliche Kommunikation und den Einsatz entsprechender Arbeitsmittel transparenter denn je. Sie bieten eine Fülle technischer Möglichkeiten, betriebliche Vorgänge zu überprüfen, zu verfolgen und zu kontrollieren. Wie das beurteilt wird, ist eine Frage der gewählten Perspektive und individuellen Wahrnehmung: Ein Mitarbeiter schätzt die Freiheit, für ein internes Wiki schreiben zu können, ein anderer verdammt den sozialen Druck, von allen Beiträge zu erwarten. Was die Führungskräfte eines Unternehmens an Kontrolle mit/von elektronischen Medien praktizieren, ist vor allem eine Frage der Unternehmenskultur. Dabei gilt noch extremer, was schon für andere Aspekte der Führung gesagt wurde: Jede Abweichung zwischen der institutionell artikulierten und der real praktizierten Absicht der Führungskräfte wird als kultureller Widerspruch sofort von den Mitarbeitern thematisiert. Der entstandene Affront und resultierende Vertrauensverlust aufgedeckter geheimer Kontrollen ist kaum zu reparieren.

Das Thema hat rechtliche, technische und betriebliche Aspekte, die wir kurz diskutieren.

Rechtliche Aspekte

Steuerrelevante Daten sollten nach den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) über den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungszeitraum von zehn Jahren in maschinell auswertbarer Form gespeichert werden. Dazu können auch E-Mails gehören. Amor weist darauf hin (S. 9 in Bange, Maas, Wasert, 2001), dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Aus juristischer Sicht sei das Internet nur eine weitere Möglichkeit zur Kommunikation und Transaktion, wie zuvor das Telefon, das Fax oder der Telegraf. Juristen wird angeraten, bestehende Gesetzgebungen anzuwenden, die auch für bestehende Geschäftsmodelle gelten – der Unterschied liege nur in der Nutzung einer neuen Technologie. Dabei gibt es sowohl zivilrechtliche (Schadenersatzansprüche) wie strafrechtliche Aspekte, Datenschutz, Verletzung von Fernmelde- und Briefgeheimnis, Ausspähen von Daten. Jeder Betrieb sollte möglichst für sich spezifisch klären, wann und welche durchgängigen Kontrollen rechtens bzw. welche Stichproben erlaubt sind.



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