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Das neue Forderungssicherungsgesetz
 

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Das neue Forderungssicherungsgesetz

 
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Buchausgabe: 39,00€
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(Preis inkl. Mwst. )

Autor(en): Dr. Stefan Kaiser
Verlag: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH (früher LexisNexis)
Version: 1. Auflage, 2008
Umfang: 311 Seiten
Format: PDF: 0,99MB
ISBN: 3896552325
Bestell-Nr.: 89655232P
Artikeltyp: E-Book
 

Das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) - ein erneuter Versuch des Gesetzgebers, die Zahlungsmoral der Schuldner zu verbessern. Ob dieses höhere Ziel durch das FoSiG tatsächlich gefördert werden kann, bleibt abzuwarten.

Jedoch ist es bei der anwaltlichen Beratung unerlässlich, sich mit den Neuregelungen und den daraus resultierenden Folgen - insbesondere auf das EGBGB, auf das Werkvertragsrecht des BGB und auf das BauFord-SiG - auszukennen.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Kaiser vermittelt in seinem Leitfaden durch ausführliche Erläuterungen und Kommentierungen der Normen, welche durch das FoSiG Änderungen erfahren haben, das nötige Hintergrundwissen, um schnell und sicher auf die neue Rechtslage zu reagieren. Vorangestellt ist jeweils eine Synopse der alten und neuen Normen, abgerundet wird das Buch durch praxisnahe Beispiele, Hinweise und Musterschreiben.




Leseprobe:

A. Entstehung des Forderungssicherungsgesetzes (S. 1-2)

I. Einleitung
Seit Inkrafttreten des BGB im Januar 1900 war das Werkvertragsrecht lange Zeit durch Stabilität und Kontinuität geprägt. Erstmals 1940 wurden die Vorschriften des Werkvertragsrechts durch Einfügung des § 648 Abs. 2 BGB verändert und damit der Anwendungsbereich der Vorschrift auf Inhaber von Schiffswerften erweitert. Danach herrschte wieder langfristige Kontinuität bis zum Jahr 1976, in dem im Zusammenhang mit dem AGBG die Vorschrift des § 633 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F., heute § 635 Abs. 2 BGB eingefügt und klargestellt wurde, dass der Werkunternehmer die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat.

Eine bedeutende Veränderung war das indessen nicht. Im Jahr 1993 kam es sodann zur Schaffung der Bauhandwerkersicherung mit § 648a BGB. Seit dem folgen in immer schnelleren Abständen Gesetzesänderungen. Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen brachte im Jahr 2000 die Neuschöpfung der §§ 632a und 641a BGB sowie Eingriffe in die §§ 640, 641 BGB. Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts ließ dann kaum noch einen Stein auf dem anderen.1 Doch auch damit nicht genug. Eine grundlegende Erneuerung des Werkvertragsrechts wird weiterhin diskutiert. Als aktuelle Maßnahme vorab wurde das Forderungssicherungsgesetz2 (im Folgenden: „FoSiG") geschaffen.

II. Gesetzesentwurf der Bundesländer

Thüringen und Sachsen Die Initiative für das FoSiG ging von den östlichen Bundesländern der Bundesrepublik aus. Vorausgegangen war der Initiative der Länder Thüringen und Sachsen eine Auseinandersetzung mit dem Bundesjustizministerium, dem von den Ländern vorgeworfen wurde, die Bemühungen der eingesetzten Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Zahlungsmoral willkürlich zu verzögern. So wurde bereits am 19.02.2002 von den Freistaaten Thüringen und Sachsen der Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen („Forderungssicherungsgesetz")3 dem Bundesrat mit dem Antrag vorgelegt, die Einbringung beim Bundestag zu beschließen.

Der Bundesrat folgte dem und brachte den Entwurf am 31.07.2002 in den Bundestag ein.4 Der Gesetzesentwurf der Länder Thüringen und Sachsen sah sehr viel weitreichendere Veränderungen im Werkvertragsrecht und z.T. andersartige Neuerungen vor, als letztlich durch das FoSiG geschaffen wurden. Dabei wurde in einer Pressemitteilung des Thüringischen Justizministeriums sogar noch betont, dass im Interesse einer zügigen Verabschiedung nicht alle Vorschläge in den Gesetzesentwurf eingegangen seien und zu gegebener Zeit nachgebessert werden müsse. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfs werden nachfolgend vorgestellt.

1. Einführung eines Eigentumsvorbehalts für Handwerker

Der Entwurf der Länder Thüringen und Sachsen sah noch die Einführung eines Eigentumsvorbehalts zugunsten des Bauhandwerkers vor. In Anlehnung an das bislang nur im Kaufrecht geregelte Institut des Eigentumsvorbehalts sollte nunmehr auch dem Unternehmer eines Bauwerkes die Möglichkeit eingeräumt werden, sich das Eigentum an den eingebauten Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Werklohns vorzubehalten. Die Länder standen auf dem Standpunkt, dass die Entfernung von verbundenen Sachen durch den Handwerker weder einen sachenrechtlichen noch einen schuldrechtlichen Fremdkörper in der Rechtsordnung darstellt und die Schaffung eines Eigentumsvorbehalts für den Bauunternehmer keinen Systembruch bedeuten würde, sondern vielmehr die Fortsetzung von bereits vorhandenen Tendenzen in der Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur.



Kapitel:
0. Vorwort und Inhaltsverzeichnis
1. Literatur- und Abkürzungsverzeichnis (10 Seiten)
2. A. Entstehung des Forderungssicherungsgesetzes (24 Seiten)
3. B. Änderungen des BGB (74 Seiten)
4. C. Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen ( BauFordSiG) (14 Seiten)
5. D. Sonstige Änderungen (2 Seiten)
6. Anhang (166 Seiten)
7. Stichwortverzeichnis
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