Stirbt ein Bediensteter während der Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet
| Autor(en): | Norbert Golluch |
| Verlag: | Eichborn |
| Auflage: | 2010 |
| Umfang: | 108 Seiten |
| Gewicht: | 138 g |
| Einband: | Kartoniert/Broschiert |
| ISBN: | 3821860731 |
| Bestell-Nr.: | 82186073A |
Klappentext:
"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern" Umständlich schön, unfreiwillig komisch, aber immer streng nach dem Buchstaben des Gesetzes: Ein prall gefülltes Buch mit Höhepunkten der BehördenprosaWir haben es immer gewusst: Die wahren Sprachschöpfer sitzen in unseren Amtsstuben und in den Ministerien, die Gesetzestexte verfassen. Die Fülle der ambitionierten Wort- und Sprachspiele lässt manchen Lyriker und verdienten Prosaisten erblassen. Hier noch ein paar Kostproben:"Die einmalige Zahlung wird jedem Berechtigten nur einmal gewährt.""Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.""Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtshofs keinen Anspruch auf Witwenrente."
Autorenporträt:
Norbert Golluch hat zahlreiche Sachbücher, Kinderbücher und eine Vielzahl humoristischer Texte veröffentlicht. Er lebt mit seiner Familie bei Köln.
Leseprobe:
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück. (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4. Jahrgang, Magdeburg, den 01. April 1993, Nr. 15) Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot. (Fallbeispiel aus der Deutschen Verwaltungspraxis) In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken zu ersetzen. (Ausschussempfehlung zum Bußgeldkatalog) Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt. (Protokoll im Wirtschaftsministerium) Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinegesetzes.(Deutsches Lebensmittelbuch) „Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.' (Formular Postgirodienst) „Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich in ihr mindestens eine Schildlaus befindet, die nachweislich nicht tot ist.' (Der Hobbygärtner)
Rezension:
"...ein Panoptikum haarsträubender Höhepunkte deutscher Sprach- und Schwurbelkunst..." (Alexander Linden, Financial Times Deutschland, 28. Juli 2010)
"Herrlich blöd!" (Stern, 27. Mai 2010)
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