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32 Probleme aus dem Strafrecht, Allgemeiner Teil
 

32 Probleme aus dem Strafrecht, Allgemeiner Teil

 

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Autor(en): Thomas Hillenkamp
Verlag: Vahlen
Reihe: Klausurprobleme
Auflage: 2010
Umfang: 200 Seiten
Format: 24 cm
Gewicht: 422 g
Einband: Kartoniert/Broschiert
ISBN: 3800641402
Bestell-Nr.: 80064140A
 

Kurzbeschreibung:

Darstellung der wichtigsten Streitfragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts in Form einer Gegenüberstellung der wichtigsten Argumente aus Rechtsprechung und Lehre.

Klappentext:

Der Klassiker aus der Erfolgsreihe "Klausurprobleme" behandelt die wesentlichen, prüfungsrelevanten Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand kleiner Beispielsfälle. Dabei werden die in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Meinungen einander gegenübergestellt, die jeweils tragenden Argumente in Kürze herausgearbeitet und anhand weiterer Fälle erprobt. So entwickelt der Student das für die Falllösung relevante juristische Problembewusstsein sowie die Fähigkeit, die verschiedenen Ansichten und Argumente gegeneinander abzuwägen, eine eigene Meinung zu bilden und sie überzeugend zu begründen. Denn gerade für die Bewertung einer Klausur, einer Hausarbeit sowie eines Vortrags ist die substantiierte Begründung der vorgetragenen Meinung ausschlaggebendes Bewertungskriterium.
Das Werk berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen in Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Autorenporträt:

Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Hillenkamp, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Inhaltsverzeichnis:

Aus dem Inhalt:
- Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Irrtum und Schuld
- Versuch
- Täterschaft und Teilnahme
- Unterlassung
- Fahrlässigkeit
Die einzelnen Probleme werden anhand von Beispielfällen erklärt, die in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Meinungen dabei gegenübergestellt, die sie tragenden Argumente in Kürze herausgearbeitet und an weiteren Fällen erprobt. Dabei lernt der Student, Meinungen und Argumente gegeneinander abzuwägen und sich daraus eine eigene Meinung zu bilden und sie zu begründen.
Für die Bewertung einer Klausur, Hausarbeit oder eines Vortrags ist aber gerade die Begründung ausschlaggebend.

 

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