Religionsunterricht von kleineren Religionsgemeinschaften an öffentlichen Schulen in Deutschland - Dissertationsschrift
Verlag | Peter Lang Ltd. International Academic Publishers |
Auflage | 2009 |
Seiten | 428 |
Format | 14,8 x 2,3 x 21,0 cm |
Gewicht | 560 g |
Reihe | Schriften zum Staatskirchenrecht 43 |
ISBN-10 | 363158380X |
ISBN-13 | 9783631583807 |
Bestell-Nr | 63158380A |
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in seinem Art. 7 III allen Religionsgemeinschaften das subjektive Recht, für diejenigen Schüler, die ihrem Bekenntnis angehören, an öffentlichen Schulen Religionsunterricht abzuhalten. Neben den großen christlichen Religionsgemeinschaften macht mittlerweile auch eine Vielzahl kleinerer Religionsgemeinschaften in zahlreichen Bundesländern von diesem Recht Gebrauch. Während aber sowohl der Religionsunterricht der beiden deutschen Großkirchen als auch der mittlerweile in einigen Bundesländern eingeführte muslimische Religionsunterricht bereits Gegenstand zahlreicher Abhandlungen in der juristischen Fachliteratur in Deutschland waren, wurde zum Religionsunterricht durch andere kleinere Religionsgemeinschaften bislang nur wenig veröffentlicht. Diesen Mangel versucht die Untersuchung zu beheben, indem sie zum einen die aktuelle Situation hinsichtlich des Religionsunterrichts kleinerer Religionsgemeinschaften an öffentlichen Schul en in Deutschland darstellt und zum anderen die zu diesem Zwecke zwischen Kultusministerien und Religionsgemeinschaften getroffenen Vereinbarungen einer rechtlichen Würdigung unterzieht.
Inhaltsverzeichnis:
Aus dem Inhalt: Aktuelle Situation und rechtliche Würdigung des Religionsunterrichts folgender Religionsgemeinschaften: Alt-Katholische Kirche, Buddhistische Gesellschaft Berlin e.V., Freireligiöse Gemeinde, Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland, Jüdische Gemeinschaft, Neuapostolische Kirche, Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland, Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche, Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien, Unitarische Freie Religionsgemeinde.